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   OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17   

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https://dejure.org/2017,71844
OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17 (https://dejure.org/2017,71844)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17 (https://dejure.org/2017,71844)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. November 2017 - 4 MB 83/17 (https://dejure.org/2017,71844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Der Erteilung einer Ausbildungsduldung entgegenstehende Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 a Abs. 2 S. 4
    Aufenthaltsbeendigung; Ausbildungsduldung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
    Anforderungen an das Vorliegen konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung; Amtshilfeersuchen zur Durchführung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17
    Das "Bevorstehen" konkreter Maßnahmen erfordert nicht, dass solche bereits angeordnet oder ausgeführt worden sind (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8).

    Hierzu gehören u.a. die Erteilung des Vollzugsauftrags gegenüber der Polizei (VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris Rn. 21), das Abschiebungsersuchen der Ausländerbehörde gegenüber der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Behörde oder auch die Veranlassung einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17
    Hierzu gehören u.a. die Erteilung des Vollzugsauftrags gegenüber der Polizei (VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris Rn. 21), das Abschiebungsersuchen der Ausländerbehörde gegenüber der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Behörde oder auch die Veranlassung einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 21.04.2017 - 3 B 826/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17
    Sollte dies nicht der Fall sein und eine Duldung doch in Frage kommen, wäre auch über die erforderliche und dann in der Regel zu erteilende (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 21.04.2017 - 3 B 826/17 -, juris Rn. 14; VG Schleswig, Beschl. v. 10.07.2017 - 1 B 95/17 - und Beschl. des Senats v. 10.08.2017 - 4 MB 42/17 -) Beschäftigungserlaubnis neu zu befinden.
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 B 95.17

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Aufzeigen einer fehlerhaften oder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2017 - 4 MB 83/17
    Sollte dies nicht der Fall sein und eine Duldung doch in Frage kommen, wäre auch über die erforderliche und dann in der Regel zu erteilende (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 21.04.2017 - 3 B 826/17 -, juris Rn. 14; VG Schleswig, Beschl. v. 10.07.2017 - 1 B 95/17 - und Beschl. des Senats v. 10.08.2017 - 4 MB 42/17 -) Beschäftigungserlaubnis neu zu befinden.
  • VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an eine Bekanntgabe;

    Denn bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung vom Vorliegen von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist zur Überzeugung der Kammer zwar auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (VG Schleswig, Beschluss vom 24.07.2017 - 1 B 63/17, wohl offen gelassen im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17).

    Dies ist grundsätzlich als konkrete Maßnahme anzusehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17; siehe hierzu auch in der Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/9090, S. 26, die insoweit beispielhaft Überstellungen im Rahmen von Dublin-Verfahren nennt, was mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar ist).

  • VG Schleswig, 08.12.2017 - 11 B 69/17

    Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer Berufsausbildung

    Zwar ist insoweit auch das Einleiten derselben durch Richtung eines Amtshilfeersuchens an die Bundespolizei grundsätzlich als konkrete Maßnahme anzusehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17; siehe hierzu auch in der Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/9090, S. 26, die insoweit beispielhaft Überstellungen im Rahmen von Dublin-Verfahren nennt, was mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar ist).

    Bezüglich des maßgeblichen Zeitpunkts für die Feststellung vom Vorliegen von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ist zur Überzeugung der Kammer auf das Datum der Antragstellung bei dem Antragsgegner abzustellen (VG Schleswig, Beschluss vom 24.7.2017 - 1 B 63/17, wohl offen gelassen im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17), sofern diesem Antrag ein hinreichender konkretisierter Nachweis über die aufzunehmende Ausbildungsstelle beigefügt ist.

    Der Antragsgegner dürfte in diesem Zusammenhang sodann auch über die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die Antragstellerin zu entscheiden haben, die im Falle der Ausbildungsduldung regelmäßig zu erteilen ist, um den gebundenen Anspruch aus § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG nicht zu konterkarieren (OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2018 - 4 MB 70/18

    Ausbildungsduldung nach § 60 Abs. 2 Satz 4 AufenthG 2004 im Wege der

    Darunter fallen, worauf auch die Beschwerde hinweist, alle Maßnahmen, die nach typisierender Betrachtung prognostisch bereits in einem engen sachlichen und vor allem zeitlichen Zusammenhang mit der Abschiebung selbst stehen (Senat, Beschl. v. 20.11.2017 - 4 MB 83/17 -, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.); die Durchsetzung der Ausreisepflicht muss, damit ihr der Vorrang vor einem bevorstehenden Ausbildungsbeginn eingeräumt werden kann, absehbar sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.09.2017 - 2 B 467/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 MB 132/18

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung; maßgeblicher Zeitpunkt für das

    Hierzu gehören etwa die Erteilung des Vollzugsauftrags gegenüber der Polizei, das Abschiebungsersuchen der Ausländerbehörde gegenüber der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Behörde oder auch die Veranlassung einer erforderlichen ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit (Beschl. des Senats v. 20.11.2017 - 4 MB 83/17 - m.w.N., n.v.).
  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 11 B 53/19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung bei möglicher Ausbildungsduldung

    Bereits das Einleiten von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung durch Richtung eines Amtshilfeersuchens an das Landesamt für Ausländerangelegenheiten oder an die Bundespolizei ist als konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung i. S. des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG anzusehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17 -).
  • VG Schleswig, 30.11.2017 - 11 B 73/17

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Beschäftigungserlaubnis zur Berufsausbildung

    Eine Erteilung der Beschäftigungserlaubnis steht in einem engen Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausbildungsduldung i. S. des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2017 - 4 MB 83/17 - VG Schleswig, Beschluss vom 19.09.2017 - 1 B 148/17 -).
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